Die U´s!? Nicht vergessen!
Um sicherzustellen, dass Defekte und Erkrankungen die körperliche und geistige Entwicklung Ihres Kindes nicht gefährden bzw. möglichst schnell durch einen Kinder- und Jugendarzt erkannt werden, hat der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in den „Kinder-Richtlinien“ die ärztlichen Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres festgelegt. Mehr dazu hier.
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