Schwangerschaftsvorsorge
Vorsorgeuntersuchungen wie die Untersuchungen zur Schwangerschaftsvorsorge sind von der Praxisgebühr befreit. Die Vorsorgeuntersuchung beschränkt sich dabei nicht auf die unmittelbare ärztliche Tätigkeit, sondern umfasst auch ein Informationsgespräch des Arztes mit der Patientin und dem Patienten. Auch die anschließende Beratung ist Teil der Vorsorgeuntersuchung und damit nicht praxisgebührpflichtig. Laut Mutterschaftsrichtlinien gehören
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