Test auf Schwangerschaftsdiabetes wird von Krankenkassen bezahlt

Bereits in unserem Blog im Dezember 2009 haben wir darauf hingewiesen, dass es wichtig ist Tests auf Schwangerschaftsdiabetes wahrzunehmen.

In Zukunft werden diese Tests auf Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) von den Krankenkassen übernommen. Dies wurde am 15. Dezember 2011 vom Gemeinsamen Bundesausschuss, dem obersten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland beschlossen.

Werden bestimmte Werte des Blutzuckers in der Schwangerschaft überschritten, spricht man von Gestationsdiabetes, welches das Risiko für spezifische, ungewöhnliche Geburtskomplikationen erhöht. Laut einem Artikel des Sterns am 3. Mai 2010 leiden immer mehr Schwangere unter der Zuckerkrankheit, wie durch Diabetes-Experten berichtet wird. Die Folgen für die Mutter und natürlich auch für das Kind können erheblich sein. Nach Informationen der Deutschen Diabetes Gesellschaft waren von allen Frauen, die im Jahr 2008 ein Kind zur Welt brachten, 4,4% an Diabetes erkrankt.  3,4% der Frauen erkrankten während der Schwangerschaft an Gestationsdiabetes. Wird die Erkrankung nicht behandelt, ist das Auftreten von Geburtskomplikationen um das fünffache erhöht. Dies verdeutlicht die Wichtigkeit der Durchführung von Screenings auf die Zuckererkrankung bei Schwangeren.

Für die Schwangeren sind zwei Tests vorgesehen. Der Vortest soll die Frauen erkennen, bei denen dann der entscheidende zweite Zuckertest durchgeführt wird. Wird die Schwangere positiv auf  Diabetes getestet, ist es meist durch die Änderung der Ernährung sowie der körperlichen Tätigkeit möglich, eine Verbesserung der Werte zu erzielen.

Dieser Beschluss über die Einführung eines Screenings auf Schwangerschaftsdiabetes tritt ab dem 3. März 2012 in Kraft.

Den Beschlusstext, tragende Gründe sowie die Pressemitteilung finden Sie beim Gemeinsamen Bundesausschuss unter folgendem Link: www.bg-a.de

📅 Letzte Änderung am: 12. März 2023

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