Mutterschutz – Wichtige Änderungen zum 01.01.2018!

Mutterschutz - das ändert sich zum 1.1.2018
Mutterschutz – das ändert sich zum 1.1.2018

Pünktlich mit dem Jahreswechsel ändern sich zum 1. Januar 2018 wichtige Gesetze für schwangere Frauen und für Mütter. Auch Familienleistungen wie zum Beispiel das Kindergeld werden erhöht. Wer von den Änderungen im Mutterschutz profitiert und wie genau sich die Änderungen zusammensetzen haben wir hier zusammengefasst.

Mutterschutz – Die Änderungen auf einen Blick

Bereits im Sommer 2017 stimmte der Bundesrat einem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzes zu und ebnete so den Weg zur Anpassung der Schutzregelungen an moderne Bedingungen im Arbeitsleben von Schwangeren und Müttern. Seit dem 01.01.2018 ist das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) mit allen Änderungen in Kraft getreten und soll nun einen zeitgemäßen Schutz für Frauen während und nach der Schwangerschaft bieten. Die Änderungen im Mutterschutz betreffen maßgeblich zwei Bereiche; die Verlängerung der  Schutzfristen und die Erweiterung des Schutzumfangs.

  • Verlängerung der Schutzfrist von 8 auf 12 Wochen nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung
  • Einführung von 4 Monaten Kündigungsschutz bei Fehlgeburten nach der
  • 12. Schwangerschaftswoche
  • Erweiterung des Mutterschutzgesetzes auf Schülerinnen und Studentinnen während eines Pflichtpraktikums, Freiwilligendienstleistende und arbeitnehmerähnliche Selbstständige
  • Das Mutterschutzgesetz gilt jetzt auch für Soldatinnen, Richterinnen und Beamtinnen
  • Die strickten Regelungen zum Verbot zur Nacht- und Sonntagsarbeit werden branchenunabhängig gefasst und gelockert. Für Arbeiten nach 20 Uhr bis 22 Uhr wird ein behördliches Genehmigungsverfahren eingeführt, um Schwangeren und stillenden Müttern das Arbeiten in dieser Zeit zu ermöglichen.

Diese Familienleistungen werden erhöht

Kindergeld
Eine der wichtigsten Familienleistungen für Familien mit Kindern ist das Kindergeld. In Deutschland hat jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr Anspruch darauf, Kinder in Ausbildung sogar bis zum 25. Lebensjahr und arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr. Als finanzielle Unterstützung kommt diese Leistung direkt bei den Familien an und entlastet den Geldbeutel der Eltern.

Zum 1. Januar 2018 wird das Kindergeld um je 2 Euro erhöht.

  • für das 1. Kind und 2. Kind auf je 194 € monatlich
  • für das 3. Kind auf 200 € monatlich
  • für das 4. und jedes weitere Kind auf 225 € monatlich

Kinderfreibetrag
Als alternative finanzielle Entlastung gilt der Kinderfreibetrag, welcher im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuerveranlagung durch das Finanzamt automatisch geprüft und zum Vorteil für die Eltern herangezogen wird, wenn dieser höher ist als das Kindergeld. Auch hier erfolgt eine Erhöhung.

  • Der Kinderfreibetrag erhöht sich um 72 € auf 4788 € jährlich
  • Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs-, oder Ausbildungsbedarf beträgt wie bisher 2640 €

Unterhaltsvorschuss
Als alleinerziehender Elternteil mit Kind ist man meist auf den Unterhalt des anderen Elternteils angewiesen. Kann dieser nicht oder nur unregelmäßig zahlen, unterstützt der Staat mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss. Die Höhe richtet sich hierbei nach dem Alter der Kinder und erhöht sich ab 01.01.2018 wie folgt:

  • Kinder bis 5 Jahre von 150 € auf 154 € monatlich
  • Kinder von 6 bis 11 Jahre von 201 € auf 205 € monatlich
  • Kinder von 12 bis 17 Jahre von 268 € auf 273 € monatlich

All diese Änderungen sollen ab 2018 Familien und Schwangere entlasten und eine faire Behandlung im Arbeitsleben regeln. In diesem Sinne wünscht das Team von BabyCare allen Schwangeren und Muttis ein gesundes und glückliches neues Jahr 2018!

Bild-Copyright © smpratt90/pixabay

📅 Letzte Änderung am: 12. März 2023

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