Viele werdende Eltern machen sich Sorgen, dass laute Geräusche dem Gehör des Ungeborenen schaden könnten. Tatsächlich kann eine andauernde und extrem starke Lärmbelastung von mehr als 90 dB während der Schwangerschaft beim Kind zu einem angeborenen Hörverlust im Hochfrequenzbereich führen. Zudem erhöht sich das Frühgeburtsrisiko. Aus diesem Grund beziehen sich die Mutterschutzbestimmungen auch auf die Lärmbelastung am Arbeitsplatz. Schwangere dürfen auf keinen Fall mehr dort eingesetzt werden, wo während der Arbeit Gehörschutz vorgeschrieben ist.
Andererseits ist ein lauter Knall, z.B. eine zuschlagende Tür, Feuerwerk oder ein lauter Schrei, sicher nicht gefährlich für Ihr ungeborenes Kind. Auch ein lautes Pop-Konzert dürfen Sie während der Schwangerschaft ruhig noch genießen – dies natürlich vorausgesetzt, Ihre Schwangerschaft verläuft komplikationsfrei. Im Zweifel sollten Sie sich immer an Ihre Frauenärztin/Ihren Frauenarzt wenden.
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📅 Letzte Änderung am: 12. März 2023