Vorsorgeuntersuchungen wie die Untersuchungen zur Schwangerschaftsvorsorge sind von der Praxisgebühr befreit.
Die Vorsorgeuntersuchung beschränkt sich dabei nicht auf die unmittelbare ärztliche Tätigkeit, sondern umfasst auch ein Informationsgespräch des Arztes mit der Patientin und dem Patienten. Auch die anschließende Beratung ist Teil der Vorsorgeuntersuchung und damit nicht praxisgebührpflichtig.
Laut Mutterschaftsrichtlinien gehören zur Betreuung der Schwangeren:
- Untersuchung und Beratungen während der Schwangerschaft
- Frühzeitige Erkennung und besondere Überwachung von Risikoschwangerschaften,
- Ultraschalldiagnostik (Routinemäßig sind drei Untersuchungen vorgesehen)
- Serologische Untersuchungen auf bestehende oder überstandene Infektionen
z. B. Syphilis, Röteln, Hepatitis B, HIV (dient dem Ausschluss einer Erkrankung; Test auf freiwilliger Basis nach vorheriger ärztlicher Beratung)
- sowie bei begründetem Verdacht auf Toxoplasmose und andere Infektionen
- Blutserologische Untersuchungen nach der Geburt oder Fehlgeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe
- Medikamentöse Maßnahmen und Verordnungen von Verband- und Heilmitteln
- Aufzeichnungen und Bescheinigungen
Lassen Sie sich auch ggf. von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beraten.
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📅 Letzte Änderung am: 17. September 2024