Wann muss ich mich um was kümmern? – Checkliste für die Schwangerschaft

Eine Checkliste für die Schwangerschaft – wann sollten Sie sich um was kümmern sollten
Eine Checkliste für die Schwangerschaft – wann sollten Sie sich um was kümmern sollten

Nicht selten werden wir von werdenden Müttern gefragt, um was sie sich zu welchem Zeitpunkt während der Schwangerschaft kümmern sollten. Um Ihnen hierbei unter die Arme zu greifen, haben wir eine kleine Checkliste mit den wichtigsten Themen vorbereitet, die bei der Vorbereitung der Ankunft eines neuen Erdenbürgers berücksichtigt werden müssen.

Um später nicht in Stress zu geraten, sollten Sie sich zeitig um folgende Dinge kümmern.

Geburtsvorbereitungskurs

Geburtsvorbereitungskurse beginnen zumeist in der 30. Schwangerschaftswoche, frühestens ab der 25. Schwangerschaftswoche und enden erst eine kurze Zeit vor der Geburt. Etwa ab der 20. Schwangerschaftswoche sollten Sie sich für einen Geburtsvorbereitungskurs entscheiden. Wenn Sie die Kurse zusammen mit Ihrem Partner besuchen wollen, sollten Sie sich hinsichtlich der Teilnahmemöglichkeiten und der Kostenübernahme im Vorfeld informieren.

Ebenfalls um die 20. Schwangerschaftswoche sollten Sie Kontakt zu einer Hebamme aufnehmen.

Klinikgeburt? – die Klinik rechtzeitig aussuchen

Bei einer geplanten Klinikgeburt sollten Sie sich mehrere Wochen vor der Geburt entscheiden, in welcher Klinik Sie Ihr Kind zur Welt bringen wollen. Viele Kliniken bieten einen „Tag des offenen Kreißsaals“ an, bei dem Sie die Räumlichkeiten besichtigen und Fragen stellen können.

Die Kliniktasche, die Sie bei der Geburt mit ins Krankenhaus nehmen, sollten Sie vier bis sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin fertig gepackt haben.

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Checkliste für rechtliche Themen

Wenn Sie Elternzeit nehmen möchten, müssen Sie dies bis spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn bei Ihrer Arbeitgeberin beantragen. Der Antrag muss auch den gewünschten Zeitraum und die Dauer der Elternzeit beinhalten.

Spätestens nach der Geburt ist es für unverheiratete Paare wichtig, die Vaterschaft durch den Partner anerkennen zu lassen. Dies kann beim Standesamt oder Jugendamt erfolgen. Als Unterlagen werden gültige Ausweisdokumente, die Geburts- oder Abstammungsurkunden beider Eltern sowie die Geburtsurkunde des Babys benötigt.

Krankenversicherung des Kindes

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Krankenversicherung des Kindes. Das Neugeborene wird üblicherweise bei der gesetzlichen Krankenkasse des meistverdienenden Elternteils versichert. Sind beide Partner privat krankenversichert, muss auch für das Kind eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Ist ein Partner privat und der andere gesetzlich versichert, muss das Kind bei dem Elternteil versichert werden, der mehr verdient. Dies alles gilt nur für Verheiratete! Am besten informieren Sie, ob verheiratet oder unverheiratet, frühestmöglich nach der Geburt die Krankenkasse telefonisch und klären die Bedingungen ab. Von der Krankenversicherung erhalten Sie anschließend ein Formular, welches Sie zusammen mit einer Kopie der Geburtsurkunde zurücksenden. Für Ihr neues Familienmitglied erhalten Sie nach etwa zwei Wochen eine eigene Versicherungskarte.

Bild-Copyright © FirmBee/pixabay

📅 Letzte Änderung am: 12. März 2023

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