Röntgen in der Schwangerschaft – 10 Millisievert schon gefährlich

Röntgen ist eine Untersuchungsmethode, auf die in der Schwangerschaft möglichst verzichtet werden sollte.

Röntgen ist eine Untersuchungsmethode, die insgesamt sparsam angewendet werden sollte – die in der Röntgendiagnostik angewendeten Strahlendosen sind potenziell schädlich. Während der Schwangerschaft empfiehlt es sich, auf das Röntgen komplett zu verzichten. Doch was tun, wenn die Röntgenuntersuchung stattgefunden hat, bevor die Schwangerschaft bekannt wurde? Ist dies ein Grund zur Sorge? Wir klären diese und weitere Fragen auf.

Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen

Die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen befasst sich in § 22, § 25 und § 28 mit den Besonderheiten der Anwendung ionisierender Strahlen bei weiblichen Personen im gebärfähigen Alter und in der Schwangerschaft. Abhängig von der Dosis und vom Gestationsalter kann eine pränatale Strahlenexposition zum Tod der Embryos sowie zu Fehlbildungen, Wachstumsstörungen, malignen Erkrankungen sowie zu genetischen Veränderungen führen.

Trotzdem wird das Risiko ärztlicher Aufnahmen bei Beachtung eines optimalen Strahlenschutzes als sehr niedrig eingestuft. Die Strahlenbelastung im Bereich des Uterus wird bei lokalen Röntgenaufnahmen im oberen Körperbereich zwischen 0,1 bis 1 pGy geschätzt und somit in der Größenordnung der natürlichen Hintergrundbelastung.

Jedoch fehlen bislang Belege für eine sichere Schwellendosis. So sollten Röntgenunter­suchungen in der Schwangerschaft nur dann vollzogen werden, wenn es zwingend notwendig ist. Dies sollte vor allem im ersten Trimenon befolgt werden. Es gibt besondere Schutzmaßnahmen, die hier Anwendung finden sollten und die Anzahl der Bilder sollte auf ein Minimum beschränkt werden.

Sie wurden geröntgt, bevor Sie wussten, dass Sie schwanger sind?

Wenn die Röntgenuntersuchung in der Frühphase der Schwangerschaft, also in den ersten zwei Wochen nach der Befruchtung und vor dem Ausbleiben der Periode stattgefunden hat, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Da der Embryo jetzt noch aus relativ wenigen und undifferenzierten Zellen besteht, kann ein starker teratogener (fruchtschädigender) Einfluss eine sehr frühe Fehlgeburt zur Folge haben. Bei schwachen Störungen dagegen kann die Funktion eventuell geschädigter Zellen vollständig von anderen Zellen mit übernommen werden, der Embryo kann sich normal weiterentwickeln: das Alles-oder-nichts-Prinzip.

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Röntgen in der Schwangerschaft – nur, wenn es sich nicht vermeiden lässt

Erst vom 14. bis zum 56. Tag nach der Befruchtung ist der Embryo in einer sogenannten „sensiblen Phase“. Nun erfolgt die Bildung der Organe und schädigende Einflüsse können Fehlbildungen verursachen. Das ist neben dem Zeitpunkt der Untersuchung auch abhängig von der Strahlendosis sowie davon, welcher Körperbereich geröntgt wurde.

Röntgenstrahlen werden in der Einheit Sievert (Sv) gemessen. Für den Embryo kann eine Strahlenbelastung von mehr als 10 Millisievert (mSv) laut Radiologen schon gefährlich sein. Die Strahlung führt in solchen Fällen zu höheren Krebsraten. Die Strahlenbelastung ist beispielsweise beim Zahnröntgen eher gering, so auch beim Röntgen des Kopfes oder der Gliedmaßen.

Trotzdem sollte in dieser Situation sicherheitshalber nur aus dringenden medizinischen Gründen eine Röntgenaufnahme vorgenommen werden. Falls eine Untersuchung doch notwendig wird, bekommen Sie zum Schutz des Unterleibs eine strahlungsabweisende Bleischürze. Das Röntgengerät wird zudem so eingestellt, dass wirklich möglichst nur die zu untersuchenden Gebiete von den Strahlen betroffen sind.

Es ist dennoch grundsätzlich empfehlenswert, jegliches Röntgen vor allem in den ersten Schwangerschaftswochen zu vermeiden.

Röntgen beim Zahnarzt unbedenklich?

Wie bei Röntgenuntersuchungen in der Schwangerschaft lässt sich auch hier sagen, dass diese nur bei medizinisch zwingender Indikation durchgeführt werden. Ebenfalls wird angestrebt, dafür die Zeitspanne der Organbildung in der Frühschwangerschaft zu vermeiden. Doch wenn diese Art der Diagnosestellung unvermeidbar ist, sollte man sich bewusst machen, dass laut der DGZMK (Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e. V.) normale zahnärztliche Röntgenaufnahmen an der untersten Dosisgrenze aller medizinischen Röntgenaufnahmen liegen.

Eine einzelne Zahnröntgenaufnahme entspricht beispielsweise etwa dem 400sten Teil der mittleren natürlichen Jahresstrahlenbelastung und eine dreidimensionale dentale Volumentomografie dem 21sten Teil – im Vergleich dazu entsteht ebenfalls im Gebirge oder beim Fliegen eine Belastung durch Höhenstrahlung. Trotz dessen wird generell die Zahl der Röntgenaufnahmen in der Schwangerschaft auf ein absolutes Minimum beschränkt und es sollte auf besondere Maßnahmen des Strahlenschutzes geachtet werden.

Bild-Copyright © Owen Beard / unsplash

📅 Letzte Änderung am: 12. September 2023

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