Elterngeld mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet!

Das Elterngeld beläuft sich auf 67% des Nettogehaltes des Elternteils (nur auf das laufende Nettoeinkommen, Sonderzahlungen werden nicht berücksichtigt), der nach der Geburt des Kindes zu Hause bleibt, für max. 12 Monate. Das Elterngeld beträgt mindestens 300,00 EUR/Monat, maximal 1800,00 EUR/Monat. Während der Elterngeldzeit ist Teilzeitbeschäftigung unter 30 Stunden wöchentlich möglich.
Das Elterngeld wird mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet!
Viele Familien erhalten weniger Elterngeld als gedacht. Die zum 1. Januar eingeführte staatliche Leistung wird nämlich in den ersten zwei Monaten nach der Geburt mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Es lohne sich aber, den Antrag auf Elterngeld direkt zu stellen, da es auch anteilig ausgezahlt werde. Wer kein Mutterschaftsgeld erhält, bekommt von Anfang an Elterngeld. Das heißt: „Man kann nicht beide Leistungen in voller Höhe beziehen“. Arbeitnehmerinnen erhalten zumeist erst ab dem dritten Monat Elterngeld, da die Mutterschutzleistungen ihres Arbeitgebers und ihrer Krankenkasse in den ersten beiden Monaten nach der Geburt zumeist höher sind. Anschließend hätten sie nur noch höchstens zehn Monate Anspruch auf Elterngeld, zwei weitere Monate Elterngeld bekommt man, wenn der Partner zu Hause bleibt.
Bestellen Sie sich doch die Broschüre Elterngeld und Elternzeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dort stehen alle wichtigen Informationen drin. Bestellbar im Internet https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen unter dem Link Elterngeld-Broschüre zum Elterngeld und Elternzeit.
Auf unserer BabyCare Homepage erhalten Sie weitere Informationen zum Thema

📅 Letzte Änderung am: 12. März 2023

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