Corona, Immunität, Impfung und Stillzeit – heute mal wieder ein Blogbeitrag voller guter Nachrichten.
Die geburtsmedizinischen Frauenärztinnen und -ärzte in Deutschland finden glasklare und lobende Worte für eine Corona-Impfung in der Stillzeit. Das ist bemerkenswert. Sie weichen damit deutlich von den vorsichtigen Formulierungen ab, die die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut findet.
Jetzt aber von Anfang an. Eigentlich gilt für jedes Medikament und für jede Impfung, dass es für die Anwendung bei Säuglingen und Kindern, bei Menschen mit Vorerkrankungen, bei Schwangeren und bei Frauen in der Stillzeit sehr strenge Einschränkungen und Regeln gibt. Das ist gut so. Die sehr starken Vorschriften, unter welchen Bedingungen ein Arzneimittel oder eine Impfung geprüft, zugelassen werden und später angewendet werden dürfen, sind der wesentliche Grund dafür, dass wir uns letzten Endes in der Schulmedizin trotz aller Einwände so weitgehend sicher fühlen können. Wurde ein Arzneimittel oder Impfung noch nicht unter den streng kontrollierten Bedingungen einer wissenschaftlichen Studie in der Schwangerschaft oder Stillzeit geprüft, dann wird vor dem Einsatz gewarnt.
Inhaltsverzeichnis
Keine Schäden, nirgends
Nicht anders sieht es aus mit den Impfungen, die gegen Sars-CoV2 entwickelt wurden. Die ersten Entwicklungsstufen für diese Impfungen wurden überhaupt erst im Frühjahr 2020 genommen, und es ist ohnehin ein mehr als rasantes Tempo, in dem das Virus durch und durch analysiert, Konzepte für die Impfstoffe entwickelt, zigtausend Menschen mit dem Impfstoff beziehungsweise einem unwirksamen Plazebo geimpft, die Nebenwirkungen protokolliert und dann auch noch die Ansteckungsgefahr mit dem Virus und ebenso der Schutz vor Ansteckungen unter Alltagsbedingungen erforscht wurde. Schwangere sind in solchen frühen Prüfstadien immer ausgeschlossen, man will die Sache ja nicht komplizierter machen als sie ohnehin ist.
Ob ein Arzneimittel – oder eine Impfung – Schäden beim noch ungeborenen Nachwuchs verursachen kann, das darf und will niemand am Menschen ausprobieren. Dazu gibt es ganz hervorragende und aussagekräftige Tiermodelle, Mäuse, Ratten, Frettchen zum Beispiel und Rhesusaffen. Diese Untersuchungen müssen sein. Denn wie gesagt, niemand will die Frage, ob ein Arzneimittel oder eine andere neu entwickelte Therapieform eventuell Schäden am Nachwuchs verursachen könnte, sozusagen erst während des „laufenden Betriebes“ beantworten. Aus diesen Untersuchungen am Tiermodell weiß man, dass die bisherigen Sars-CoV2-Impfstoffe keinerlei negativen Einfluss auf den Verlauf einer Schwangerschaft nehmen und auch, dass die Impfstoffe ohnehin wegen der Filter-Funktion der Plazenta gar nicht erst beim ungeborenen Nachwuchs ankommen.
Das ist auch aus den umfassenden Erfahrungen, die man ja mit vielen anderen Impfungen hat, nicht zu erwarten. Nicht umsonst werden ja die Impfungen gegen Grippe und Keuchhusten während der Schwangerschaft ausdrücklich empfohlen. Nur Impfungen mit abgeschwächten, aber noch lebenden Krankheitserregern können zu Komplikationen in der Schwangerschaft führen, gehören nicht dazu. Und die aktuell verfügbaren Corona-Impfungen. Sicherheitshalber
Die Behörden drucksen herum – sicherheitshalber
Die Europäische Arzneimittelbehörde hat deshalb bei allen verfügbaren Corona-Impfstoffen die Anwendung in der Schwangerschaft ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Auch in Deutschland heißt es von allen berufenen Stellen, so auch von der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut, dass nach gründlicher Aufklärung eine Impfung auch in der Schwangerschaft möglich ist. Dabei kann die Aufklärung ja eigentlich auch nichts anderes sagen als „Die Impfung schützt mit großer Wahrscheinlichkeit vor einer schweren Covid-19-Erkrankung und hat mit noch größerer Wahrscheinlichkeit keine schädlichen Auswirkungen.“
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Die Geburtshelfer haben die Faxen dicke
Was die Stillzeit angeht, so sieht es jetzt so aus, als ob die Geburtshelfer in Deutschland die Faxen mit den überall im Weg stehenden Warnschildern dicke hätten. Während die europäischen großen geburtshilflich-gynäkologischen Fachgesellschaften – so beispielsweise das „Royal College of Obstetricians and Gynecologists in Großbritannien sich noch um klare Aussagen herumdrücken (Stand 11.02.2021), hat die amerikanische Fachorganisation, das „American College of Obstetricians and Gynecologists“ vor einer Woche, am 4. Februar, formuliert „Das ACOG empfiehlt, dass die Covid-19-Impfungen stillenden Frauen ebenso angeboten werden wie nicht stillenden Frauen. Die Impfungen sollten Frauen, die stillen, nicht vorenthalten werden. Es gibt keinen Grund, das Stillen zu unterbrechen oder mit dem Stillen später anzufangen, wenn eine Frau eine Covid-19-Impfung erhält“.
Und die Geburtshelfer in Deutschland haben vor wenigen Tagen eine Stellungnahme herausgegeben, die wir hier zunächst im wissenschaftlichen Original zitieren: „Durch Impf-Immunisierung gebildete Antikörper stellen nach Sezernierung in die Muttermilch einen potenziellen Infektionsschutz des Säuglings dar. Mütterliche IgG-Antikörper nach SARS-CoV-2-Infektion korrelieren positiv mit den Antikörperspiegeln ihrer Neugeborenen. Es konnten virus-spezifische IgA, IgM- und IgG-Antikörper gegen SARS-CoV-2 in Muttermilch von Frauen mit aktiver oder durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion in der Schwangerschaft nachgewiesen werden. Auch wenn gesicherte Daten ausstehen, kann die durch Muttermilch übertragene schützende Immunität eine passive Präventionsstrategie zum Schutz des Säuglings darstellen.“
Corona-Antikörper in der Muttermilch schützen das Baby
Und das bedeutet im Klartext:
Die Antikörper, die die Mutter nach einer Corona-Infektion und auch nach einer Impfung bildet, gibt sie in der Muttermilch auch an das Baby weiter. Das Baby wird dadurch vor einer Infektion geschützt, obwohl es selbst gar nicht geimpft wurde.
Getragen wird diese Empfehlung von
- der AG Geburtshilfe und Pränatalmedizin (AGG) in der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG),
- der Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Ärztinnen und Ärzte in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe e.V. (BLFG),
- der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin e.V. (DGGEF),
- der Deutschen Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin (DGPGM),
- der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin e. V. (DGPM),
- der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin e.V. (DGRM),
- der AG Universitäre Reproduktionsmedizinische Zentren der DGGG (URZ),
- des Dachverbands Reproduktionsbiologie und –Medizin (DVR)
Na wenn das nichts ist.
Autorin: Dr. med. Susanna Kramarz
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📅 Letzte Änderung am: 14. März 2023