Diese Frage stellen sich sicherlich viele Schwangere, die kein eigenes Auto haben. Fragen Sie am besten erst einmal in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis nach, ob sich jemand bereit erklärt, Sie ins Krankenhaus zu fahren. Sollte dies nicht möglich sein, sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse über eine mögliche Erstattung eines Krankentransportes. Hierfür benötigen Sie dann eine Verordnung Ihrer Ärztin/Ihres Arztes. Sollten Sie z.B. einen Blasensprung haben oder einen sehr kurzen Abstand zwischen den Wehen, rufen Sie auf jeden Fall den Rettungsdienst (112).
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📅 Letzte Änderung am: 12. September 2024