Sie werden Vater? – einige Infos zur Elternzeit für Väter

Elternzeit! - das muss ein werdender Vater wissen
Elternzeit! – das muss ein werdender Vater wissen

Bald sind Sie eine Familie. Wenn Sie ab und an Angst vor den Herausforderungen plagt, die auf Sie und Ihre Partnerin zukommen oder sich Gedanken machen, die Sie bisher nicht kannten – das ist völlig normal! Veränderungen bergen das Potential für Freude und Unsicherheit zugleich. Die meisten werdenden Väter überlegen heutzutage, ob sie nach der Geburt Elternzeit nehmen sollten. Gehören Sie dazu? Dann haben wir hier einige Infos für Sie!

Wie sieht es aus mit Elternzeit – sollte ich die als Vater nehmen und wie viel Elternzeit steht mir überhaupt zu?

Ja, es ist sehr zu befürworten, sich Zeit für Ihr Kind und Ihre Familie zu gönnen. Natürlich ist jede Entscheidung sehr individuell zu betrachten, ob es die finanzielle Lage zulässt oder es dadurch eventuell Nachteile für Ihren beruflichen Werdegang gibt. Nichtsdestotrotz können Sie in der Elternzeit eine enge Beziehung zu Ihrem Kind/Ihren Kindern aufbauen. Sie sammeln viele neue Erfahrungen, erleben vermutlich kaum wiederholbare Augenblicke und legen damit die Grundlage für das weitere Familienleben.

Alle Väter haben einen ganz persönlichen Anspruch auf Elternzeit. Diese Betreuungszeit wird individuell betrachtet, unabhängig von der Elternzeit der Mutter. Der Gesetzgeber stellt jedem Elternteil bis zu drei Jahre Zeit für Familie und Erziehung zur Verfügung. Zudem ist es mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich, das dritte Jahr der Elternzeit bis zum 8. Lebensjahr Ihres Kindes nach hinten zu verschieben. Dabei ist zu beachten, dass die Elternzeit frühestens mit der Geburt beginnt und die vorgeschriebenen Anmeldefristen einzuhalten sind. Der Antrag auf Elternzeit ist verbindlich und muss spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich bei der Arbeitgeberin eingehen. Allerdings sollten Väter den Antrag frühestens acht Wochen vor der geplanten Elternzeit einreichen, um die Gefahr einer vorzeitigen Kündigung zu vermeiden. Somit haben Sie genau eine Woche Zeit, Ihren Anspruch geltend zu machen, denn acht Wochen vor und während der Elternzeit besteht besonderer gesetzlicher Kündigungsschutz.

Sie können die Elternzeit auch zeitgleich mit Ihrer Partnerin nehmen. Während der Elternzeit ist Teilzeitarbeit bis zu 30 Wochenstunden gestattet, was Sie individuell mit Ihrer Arbeitgeberin vereinbaren. Ebenfalls ist eine Kombination mit den Partnermonaten des Elterngeldes möglich, vorausgesetzt, Sie beanspruchen mindestens zwei Monate davon.

Bild-Copyright © Kris Gabbard / flickr

📅 Letzte Änderung am: 12. September 2023

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