Die Bundesforschungsanstalt für Lebensmittel, Abt. Fleischforschung teilt mit, dass Toxoplasmoseerreger und Listerien nicht durch Rohwürste mit langer Reifezeit – wie Salami – übertragen werden, weil ihnen die Lebensbedingungen aufgrund des geringen Wassergehaltes und aufgrund der Begleitflora (Milchsäurebakterien) entzogen werden. Voraussetzung ist aber natürlich, dass die Salami entsprechend der guten Herstellpraxis produziert wurde. Dies ist am ehesten bei industrieller Herstellung gewährleistet, denn dort werden hohe Anforderungen an die Qualitätssicherung gestellt.
Schnittfeste Rohwurst wie Salami, Cervelat- oder Katenrauchwurst, Landjäger, Schlackwurst können Sie ohne Bedenken essen. Dennoch sollten Sie – um ganz auf der sicheren Seite zu sein – auch diese Wurstsorten vor dem Verzehr besser durchgaren. Auf streichfähige Rohwurst wie Zwiebelmett, Teewurst sowie rohe Pökelfleischerzeugnisse (roher Kassler, Lachsschinken, Räucherspeck, Schinkenspeck) sollten Sie jedoch lieber verzichten – oder diese ebenfalls noch vor dem Genuss ausreichend erhitzen.
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📅 Letzte Änderung am: 17. September 2024