Rückbildungsgymnastik: Hebammenleistung gezahlt von der Krankenkasse

Während der Schwangerschaft leistet ihr Körper sehr viel. Durch den wachsenden Bauch wird die Statik völlig verändert, die Wirbelsäule und der Beckenboden werden zunehmend belastet. Auch das Herzkreislaufsystem läuft auf Hochtouren.

Nach der Geburt Ihres Kindes braucht Ihr Körper zunächst Ruhe und Erholung. Genießen Sie Ihr Wochenbett, diese erste Zeit mit Ihrem Baby ist leider sehr schnell vorbei. Für die Rückbildung Ihrer Gebärmutter ist es hilfreich, wenn Sie sich mehrmals täglich für einige Zeit auf den Bauch legen. Bauchschläferinnen können ihre Lieblingsschlafposition wieder einnehmen, wenn die Brust dabei nicht stört.

Belasten Sie sich nicht zu früh zu stark. Besonders Ihr Beckenboden braucht Zeit, um sich zu erholen. Es gibt spezielle Übungen, die schon im frühen Wochenbett gemacht werden können, sobald eventuelle Geburtsverletzungen abgeheilt sind. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Hebamme.

Rückbildungsgymnastik hilft Ihnen dabei, Ihren Beckenboden zu stabilisieren, wieder Kraft und Stabilität zu erlangen und zurück zu alter Form zu finden. Viele Hebammen geben Rückbildungsgymnastikkurse. Da diese Kurse oft heiß begehrt und schnell ausgebucht sind, sollten Sie sich frühzeitig anmelden.

Die Kosten für den Kurs werden nur dann von den gesetzlichen Krankenkassen getragen, wenn der Kurs bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt abgeschlossen ist. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bis zu 10 Stunden Rückbildungsgymnastik.

Christine Niersmann ist freiberufliche Hebamme in Kerken NRW und beschäftigt sich seit über 20 Jahren sehr intensiv mit der Thematik Beckenbodentraining und Rückbildungsgymnastik. Sie ist Autorin mehrerer DVD´s zum Thema und Referentin in der Hebammenfortbildung.
Mehr Infos unter: www.christine-niersmann.de

Bild-Copyright © Anne-Katrin Schöll/flickr (CC BY-ND 2.0)

📅 Letzte Änderung am: 17. September 2024

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