Die U´s!? Nicht vergessen!

Die U-Untersuchungen = Kindervorsorgeuntersuchungen

Um sicherzustellen, dass Defekte und Erkrankungen die körperliche und geistige Entwicklung eines Kindes nicht gefährden bzw. möglichst schnell durch einen Kinder- und Jugendarzt erkannt werden, hat der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in den „Kinder-Richtlinien“ die ärztlichen Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres festgelegt.
Diese werden im gelben Kinder-Untersuchungsheft „Gelbes Heft“ des Gemeinsamen Bundesausschusses vom Kinder- und Jugendarzt dokumentiert (Rechtsgrundlage ist § 26 SGB V). Alle Früherkennungsmaßnahmen für Säuglinge und Kleinkinder zählen seit 1971 zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen.

Die U1 erfolgt kurz nach der Geburt (2. Bis 4. Lebensstunde) und soll Defekte vitaler Funktionen aufdecken, die sofortiges Handeln erfordern. Ein wichtiger Bestandteil ist der sogenannte APGAR-wert. Es wird 1 bis 5 Minuten nach der Geburt jeweils von 0 bis 2 Punkten für 5 Aspekte des Allgemeinzustandes des Neugeborenen vergeben: Atmung (A), Puls (P), die Reflexe beim Absaugen (G), die Farbe der Haut (A für engl. Appearance) sowie den Muskeltonus (R). Die Ergebnisse des Tests zeigen, wie das Baby die Geburt überstanden hat, wie gut es den Anpassungsprozess außerhalb des Mutterleibs bewältigt und ob es sich nach anfänglichen Schwierigkeiten schnell erholt.

Ziel der U1 ist die Beurteilung des kindlichen Gesundheitszustandes mit allen Sinnen:
1. Inspektion (Betrachtung): Hautfarbe, Ödeme, Blutungen, Geburtsverletzungen, Angiome, Symmetrie und Beschaffenheit der Fontanellen, Augen, Ohren und des Mundes sowie der Extremitäten (Fußstellung, Faltenasymmetrien), Gelenke, Wirbelsäule
2. Auskultation (Abhören): Herz und Lunge (Fragestellung: Herzfehler, Atmungsanomalien)
3. Palpation (Abtasten): Abtasten des Bauches (Tumorsuche), Genitalien (Descensus des Hodens), Leistenpulse, Analregion

📅 Letzte Änderung am: 12. September 2023

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