Urlaubsanspruch während der Elternzeit

Viele Schwangere stellen sich die Frage, was mit ihrem Urlaubsanspruch während der Elternzeit passiert. Dieser Beitrag soll Licht ins Dunkel bringen!

Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, welcher der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr aus dem Arbeitsverhältnis zusteht, für jeden vollen Kalendermonat, für den die Arbeitnehmerin Elternzeit nimmt, um 1/12 kürzen. Ausnahme: die Arbeitnehmerin ist weiterhin in Teilzeit beschäftigt.

Wurde vor dem Beginn der Elternzeit bisher nicht der vollständige Urlaub gewährt, so ist der Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im folgenden Urlaubsjahr zu gewähren (§ 17 Absatz 2 BEEG).

Endet das Arbeitsverhältnis aber während der Elternzeit oder wird im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, so ist der bisher nicht gewährte Urlaub abzugelten.

Manchmal wurde vor Beginn der Elternzeit auch mehr Urlaub gewährt, als der Arbeitnehmerin zustand. In diesem Fall kann der Arbeitgeber den Urlaub nach der Elternzeit um die zu viel gewährten Urlaubstage kürzen!

Mehr Informationen zum Thema Rechtliche Fragen finden Sie in der BabyCare-Rubrik Wissenswertes.

📅 Letzte Änderung am: 12. September 2023

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