Im Rahmen der Schwangerenvorsorge sehen die Mutterschaftsrichtlinien in Deutschland drei Routine-Untersuchungen vor:
- in der 9. bis 12. Schwangerschaftswoche
- in der 19. bis 22. Schwangerschaftswoche
- in der 29. bis 32. Schwangerschaftswoche
Ultraschall ist weder für die Mutter noch für das Kind schädlich. Auch bei wiederholten Ultraschalluntersuchungen besteht keine Gefährdung, da die ausgesendeten Ultraschallwellen nicht schädlich sind. In fast dreißig Jahren Erfahrung mit dieser Technik wurden jedenfalls bisher keine negativen Auswirkungen, d.h. unmittelbare oder langfristige Folgeschäden, festgestellt. Veröffentlichungen über Kinder, die nach Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft mit geringerem Geburtsgewicht zur Welt kamen und häufiger Linkshänder waren, konnten in sorgfältigen weiteren Studien nicht bewiesen werden. Besonders relevant ist dabei, dass Ultraschall in der Schwangerschaftsvorsorge mit sehr viel schwächeren Frequenzen arbeitet, als z.B. der zur Nierensteinzertrümmerung in der Urologie eingesetzte.
Da bei der Doppler-Ultraschalluntersuchung eine zehnfach höhere Energie eingesetzt wird, werden diese deshalb vor der 12. SSW nicht durchgeführt: Erstens gibt es keinen sinnvollen medizinischen Grund für eine Durchblutungsdiagnostik in der Frühschwangerschaft, zweitens sind danach die sensiblen Phasen der Organentwicklung abgeschlossen.
Grundsätzlich sollten aber Ultraschalluntersuchungen – auch wenn es noch so interessant ist – nicht zum „Baby-Fernsehen“ missbraucht werden. Es sollte bei weiteren Untersuchungen außerhalb der drei in den Mutterschaftsrichtlinien festgeschriebenen Ultraschalluntersuchungen immer ein medizinischer Grund vorliegen.
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📅 Letzte Änderung am: 17. September 2024