ElterngeldPlus – mehr Flexibilität für frischgebackene Eltern

Ab 1. Juli 2015 gilt das neue ElterngeldPlus. Vor und nach der Geburt gibt es viele bürokratische Schritte zu erledigen. In der Regel werden das Mutterschaftsgeld, Kindergeld und auch das Elterngeld beantragt. Das Elterngeld ersetzt im ersten Jahr zu einem Großteil das wegfallende Einkommen. Diese staatlich zugesicherte Unterstützung ist zeitlich begrenzt und wurde von den meisten Familien bis zu 14 Monate genutzt.

Für alle Kinder, die ab dem 01.07.2015 geboren wurden, wird das Elterngeld um das ElterngeldPlus erweitert. Das Ziel von ElterngeldPlus ist, für beide Elternteile eine größere Flexibilität bei der Kinderbetreuung zu schaffen. Dies soll mithilfe von Teilzeitarbeitsmodellen, einem längeren Elterngeldanspruch und neuen Partnermonaten gelingen. Sie können individuell entscheiden, ob Sie das bisherige Elterngeld, das neue ElterngeldPlus oder beides wählen.

ElterngeldPlus – was ist neu?

Bisher erhielten Eltern im Durchschnitt 65 % des wegfallenden Einkommens, aber dieser Anspruch endete für einen Elternteil nach 12 Monaten, mit Partnermonaten maximal nach 14 Monaten. Mit dem ElterngeldPlus ist es möglich, die Zeit mit dem Kind wesentlich zu verlängern.

Eltern können mit dem ElterngeldPlus in Teilzeit arbeiten (25-30 Wochenstunden) und gleichzeitig Förderung beanspruchen. Die Dauer des Elterngeldes verlängert sich entsprechend. Sie können ihr Einkommen ohne weitere Abzüge behalten und haben zusätzlich Anspruch auf das ElterngeldPlus. Dies beträgt maximal die Hälfte des normalen monatlichen Elterngeldbetrags, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde. Das neue Modell macht den Wiedereinstieg in den Beruf früher möglich.

Hier die wichtigsten Informationen:

längerer Anspruch: ein Elterngeldmonat = zwei ElterngeldPlusMonate (bei Teilzeitarbeit)
mehr Flexibilität: möglich ist Elterngeld oder ElterngeldPlus
oder eine Kombination von beiden Förderungen
schriftlicher Antrag bei Ihrer Elterngeldstelle (rückwirkend für drei Monate)
neue Bonusmonate, bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate pro Elternteil, wenn beide Elternteile mindestens vier Monate gleichzeitig Teilzeit arbeiten

Durch diese neue Regelung sollen Eltern zukünftig die Chance erhalten, die Zeit mit dem Kind besser an ihr Leben anzupassen und den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern.

Autor: Martin Robeck

Bild-Copyright © OakleyOriginals/flickr (CC BY 2.0)

📅 Letzte Änderung am: 23. September 2024

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