In der 14+0 bis 19+6 Schwangerschaftswoche kann man durch die kombinierte Auswertung der Laborwerte – AFP, HCG, Östriol und Inhibin A – eine statistische Risikoberechnung für das Vorliegen eines Down-Syndroms oder eines Neuralrohrdefekts erhalten. Mit dem sogenannten Quadruple-Test können 81% der Kinder mit einem Down-Syndrom erkannt werden.
Früher wurde häufig der Triple-Test durchgeführt (ohne Inhibin A). Mit diesem konnten ca. 70% der Kinder mit einem Down-Syndrom erkannt werden.
Sowohl der Erst- wie auch der Zweittrimestertest ergeben lediglich eine Risikoabschätzung. Bei auffälligem Befund muss die Diagnose durch eine Chromosomenanalyse (Chorionbiopsie oder Amniozentese) gestellt werden.
Die Zweit-Trimester-Diagnostik ist darüber hinaus nicht Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien und ist daher eine individuelle Gesundheitsleistung, deren Kosten die Schwangere selbst zu tragen hat, wenn diese Untersuchung gewünscht wird.
Ihr Arzt sollte Sie über die Notwendigkeit einer solchen Untersuchung beraten.
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📅 Letzte Änderung am: 17. September 2024